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B2B-Vertragsbedingungen / Digital Relax

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB enthalten die allgemeinen Regeln. Preise, konkreter Projektumfang, Zahlungsplan und besondere Abweichungen werden im individuellen Angebot festgelegt. Die vollständigen Vorschau- und Nutzungsbedingungen finden Sie weiter unten direkt in diesem Dokument.

Version 1.3 – 11.08.2026

1. Geltungsbereich und B2B-Ausrichtung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge zwischen Digital Relax und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB über Webdesign, digitale Systeme, Automatisierungen, laufende technische Betreuung und damit zusammenhängende Leistungen. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.

Maßgeblich für den konkreten Auftrag sind das angenommene individuelle Angebot beziehungsweise der Kundenauftrag, ausdrücklich vereinbarte Ergänzungen und diese AGB. Individuell ausgehandelte Vereinbarungen haben Vorrang.

2. Angebot, Vertragsschluss und Rangfolge

Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein konkretes Angebot oder ein Kundenauftrag von Digital Relax eindeutig angenommen wird. Das Angebot legt insbesondere Leistungsumfang, einmalige und laufende Vergütung, Zahlungsplan, Abrechnungsintervalle, Beginn laufender Leistungen sowie gegebenenfalls Laufzeit, Kündigungsregelungen und besondere Abweichungen fest.

Eine ohne vorherigen Auftrag vorbereitete Konzept- oder Websitevorschau ist unverbindlich und begründet für sich allein weder einen kostenpflichtigen Auftrag noch eine Übertragung von Nutzungsrechten.

Für den Zugriff auf und die Nutzung einer solchen Vorschau können ergänzend gesonderte Vorschau- und Nutzungsbedingungen gelten. Werden diese vor der Freischaltung ausdrücklich angezeigt und vom Empfänger akzeptiert, regeln sie die zulässige Nutzung der Vorschau bis zu einer abweichenden Vereinbarung oder einem Vertragsschluss; ihre Annahme begründet für sich allein keinen kostenpflichtigen Auftrag.

Soweit nicht ausdrücklich gestattet, darf eine geschützte Vorschau ausschließlich zur internen geschäftlichen Prüfung und Bewertung verwendet werden. Nicht gestattet sind insbesondere die öffentliche Zugänglichmachung, die Weitergabe an unberechtigte Dritte, die geschäftliche Nutzung der Vorschau als eigene Website, die Übernahme oder Weitergabe zum Nachbau wesentlicher individuell erstellter Texte, Gestaltungen, Grafiken oder Codebestandteile sowie die Umgehung technischer Zugangsbeschränkungen. Zwingende gesetzliche Rechte und gesetzlich zulässige Nutzungen bleiben unberührt.

Die gesonderten Vorschau- und Nutzungsbedingungen konkretisieren diese Beschränkungen für den jeweiligen Preview-Zugang. Bei Widersprüchen gehen für die reine Nutzung der noch unverbindlichen Vorschau die wirksam einbezogenen Vorschau- und Nutzungsbedingungen vor; für einen später geschlossenen kostenpflichtigen Auftrag gelten das individuelle Angebot beziehungsweise der Kundenauftrag und diese AGB nach der dort festgelegten Rangfolge.

Bei Fragen der Auftragsverarbeitung gehen die spezielleren Regelungen eines wirksam einbezogenen AVV einschließlich seiner Anlagen widersprechenden allgemeinen Regelungen vor. Im Übrigen gilt die im Kundenauftrag festgelegte Rangfolge.

3. Projektleistung und laufende Betreuung

Einmalige Projektleistungen und laufende Betreuung sind rechtlich und inhaltlich voneinander zu unterscheiden, auch wenn sie gemeinsam angeboten werden. Die Projektleistung umfasst ausschließlich das im individuellen Auftrag konkret beschriebene Arbeitsergebnis.

Laufende Leistungen können insbesondere Hosting, technische Bereitstellung, Wartung vereinbarter Funktionen, Support sowie – soweit vereinbart – den Betrieb oder die Betreuung von Termin-, Anfrage-, E-Mail- oder Automationsfunktionen umfassen. Bestimmte Support- oder Änderungskontingente sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

4. Leistungsumfang, Änderungen und Kulanz

Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Auftrag. Zusätzliche Seiten, neue Funktionen, Schnittstellen, Lizenzen, Fremdleistungen oder nachträgliche Erweiterungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden vor der Umsetzung gesondert abgestimmt. Ohne vorherige Zustimmung entstehen hierfür keine zusätzlichen Kosten.

Kleinere technische Anpassungen können im Rahmen einer laufenden Betreuung nach Absprache übernommen werden. Ob eine gewünschte Änderung umfasst ist oder ein separates Angebot erfordert, teilt Digital Relax vor der kostenpflichtigen Umsetzung mit.

Digital Relax kann freiwillig zusätzliche Leistungen oder Anpassungen ohne gesonderte Berechnung erbringen. Daraus entsteht kein Anspruch auf entsprechende Leistungen in anderen Projekten, zukünftigen Abrechnungszeiträumen oder bei späteren Änderungen.

5. Mitwirkung und bereitgestellte Inhalte des Kunden

Der Kunde stellt alle für die vereinbarte Leistung erforderlichen Informationen, Inhalte, Freigaben und Zugänge rechtzeitig bereit und wirkt bei notwendigen Entscheidungen in angemessener Zeit mit. Dazu können insbesondere Texte, Logos, Bilder, Kontaktdaten, Öffnungszeiten, Zugangsdaten, Domaininformationen, technische Freigaben und Feedback gehören.

Der Kunde gewährleistet, dass von ihm bereitgestellte Texte, Bilder, Videos, Logos, Marken und sonstige Inhalte im vereinbarten Umfang verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen. Er räumt Digital Relax für die Vertragsdurchführung die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte ein.

Verzögerungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung beruhen, verlängern vereinbarte Ausführungsfristen angemessen. Gesetzliche Rechte bei unterlassener erforderlicher Mitwirkung, insbesondere nach §§ 642 und 643 BGB, bleiben unberührt.

6. Rechtstexte, rechtliche Prüfung und Kundenverantwortung

Soweit Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Texte oder andere Rechtstexte des Kunden in eine Website eingebunden werden, schuldet Digital Relax ohne ausdrückliche gesonderte Vereinbarung ausschließlich die technische beziehungsweise redaktionelle Einbindung der vom Kunden oder einem von ihm beauftragten fachkundigen Dritten bereitgestellten Inhalte.

Digital Relax erbringt keine anwaltliche Rechtsberatung und schuldet ohne ausdrückliche Beauftragung eines hierzu befugten Dritten keine rechtliche Einzelfallprüfung der Geschäftstätigkeit, der Rechtstexte oder der gesetzlichen Pflichten des Kunden. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, dass die von ihm freigegebenen Inhalte und Pflichtinformationen für sein Unternehmen rechtlich geeignet und aktuell sind.

7. Fertigstellung, Prüfung, Korrekturen und Abnahme

Digital Relax zeigt die Fertigstellung des vereinbarten Arbeitsergebnisses in Textform an und stellt es dem Kunden zur Prüfung bereit. Mit der Fertigstellungsmitteilung setzt Digital Relax eine dem Projekt angemessene Prüfungsfrist.

Der Kunde erklärt innerhalb dieser Frist die Abnahme oder teilt konkrete Mängel mit, aufgrund derer die Abnahme verweigert wird. Korrekturen innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden abgestimmt und umgesetzt. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nach den gesetzlichen Regeln nicht verweigert werden.

Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme und Abnahmefiktion, insbesondere § 640 BGB, bleiben unberührt. Die Veröffentlichung erfolgt grundsätzlich nach Abnahme beziehungsweise ausdrücklicher Freigabe zur Veröffentlichung, sofern kein anderer Ablauf vereinbart ist.

8. Preise, Rechnungen, Fälligkeit und Zahlungsverzug

Es gelten ausschließlich die im individuellen Auftrag vereinbarten Preise, Zahlungszeitpunkte und Abrechnungsintervalle. Anzahlungen, Teilzahlungen oder Meilensteinzahlungen werden nur geschuldet, wenn sie im individuellen Auftrag oder einer eindeutig einbezogenen Vereinbarung festgelegt sind.

Sofern Rechnung oder Auftrag keine abweichende Fälligkeit bestimmen, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Rechte. Bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmern gelten insbesondere die gesetzlichen Verzugszinsen sowie – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Weitergehende gesetzliche Verzugsschäden bleiben unberührt.

Zusatzleistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden nur nach vorheriger Abstimmung berechnet. Die im individuellen Auftrag ausdrücklich gekennzeichnete Preisbasis ist maßgeblich: Ist „Nettobetrag“ gewählt, tritt eine gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer hinzu; ist „Endbetrag“ gewählt, ist der ausgewiesene Betrag der vom Kunden zu zahlende Gesamtbetrag. Die Rechnungsdarstellung richtet sich nach dem zum Leistungszeitpunkt geltenden Steuerrecht.

9. Beginn, Laufzeit und Kündigung laufender Leistungen

Laufende Vergütung beginnt grundsätzlich mit der Veröffentlichung der Website beziehungsweise mit der erstmaligen Bereitstellung der vereinbarten laufenden Leistung. Verzögert sich die Veröffentlichung oder Bereitstellung nach abnahmefähiger Fertigstellung ausschließlich aus Gründen im Verantwortungsbereich des Kunden, obwohl Digital Relax die vereinbarte laufende Leistung bereits technisch vorhält, beginnt die laufende Vergütung 14 Kalendertage nach Abnahme oder Eintritt der gesetzlichen Abnahmewirkung, sofern Digital Relax den Kunden zuvor in Textform auf diesen Beginn hingewiesen hat. Ein im individuellen Auftrag ausdrücklich genannter anderer Starttermin geht vor.

Laufzeit und Kündigungsfrist richten sich vorrangig nach dem individuellen Auftrag. Enthält dieser keine abweichende Regelung, läuft die laufende Betreuung auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden.

10. Kündigung des Projekts vor Fertigstellung

Die gesetzlichen Kündigungsrechte bei Werkleistungen bleiben bestehen. Kündigt der Kunde einen Werkvertrag vor Fertigstellung, richten sich die Vergütungsfolgen insbesondere nach § 648 BGB. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund nach § 648a BGB bleibt unberührt.

Bis zur Beendigung erbrachte und nach dem Vertrag vergütungspflichtige Leistungen sowie gesetzlich geschuldete Vergütungsanteile bleiben abrechenbar. Soweit praktisch möglich, dokumentiert Digital Relax den bis dahin erreichten Projektstand.

11. Folgen der Beendigung, Datenrückgabe und Migration

Mit Vertragsende enden die vereinbarten laufenden Leistungen zum maßgeblichen Beendigungszeitpunkt. Dazu können insbesondere Hosting, Wartung, technische Betreuung, Termin- oder Anfragefunktionen, E-Mail-Automationen und Zugänge zu von Digital Relax betriebenen Systemen gehören.

Kundeneigene Domains, Konten und Verträge bei Drittanbietern verbleiben beim Kunden. Soweit Digital Relax eine Domain oder ein Drittanbieter-Konto treuhänderisch verwaltet, unterstützt Digital Relax nach Abstimmung bei einer technisch möglichen Übertragung.

Soweit ein AVV anwendbar ist, bleiben die dort geregelten Pflichten zur Rückgabe beziehungsweise Löschung personenbezogener Daten von einer kostenpflichtigen Migration unberührt. Ein darüber hinausgehender Plattformumzug, die technische Transformation von Daten, individuelle Exportformate oder eine umfangreiche Übergabe an einen anderen Dienstleister können gesondert angeboten werden.

12. Nutzungsrechte, wiederverwendbare Grundlagen und Drittsoftware

Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den von Digital Relax eigens für ihn geschaffenen und urheberrechtlich geschützten Bestandteilen des finalen Projektergebnisses, soweit im individuellen Auftrag nichts Abweichendes vereinbart ist, ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vertragsgemäße geschäftliche Nutzung.

Dieses Nutzungsrecht umfasst, soweit es für Betrieb und übliche Weiterentwicklung des Projektergebnisses erforderlich ist, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung sowie zur Bearbeitung durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dienstleister. Ausschließliche Nutzungsrechte, weitergehende Unterlizenzierungsrechte oder eine isolierte wirtschaftliche Verwertung einzelner Bestandteile werden nur eingeräumt, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

Vorbestehende oder allgemein einsetzbare Templates, Komponenten, Designsysteme, Automationsbausteine, Prompts, Prozesse, interne Tools, technische Methoden und Know-how von Digital Relax bleiben unabhängig vom Kundenprojekt wiederverwendbar. Soweit solche Bestandteile im Projektergebnis enthalten sind, erhält der Kunde lediglich die für die vertragsgemäße Nutzung des Projektergebnisses erforderlichen Rechte.

Für Frameworks, Bibliotheken, Schriftarten, Plugins, Open-Source-Software und sonstige Bestandteile Dritter gelten vorrangig die jeweiligen Rechte und Lizenzbedingungen der Rechteinhaber. Digital Relax räumt daran keine weitergehenden Rechte ein, als Digital Relax selbst wirksam einräumen darf.

Eine Herausgabe von Quellcode, Repositories, Deployment-Konfigurationen, internen Build-Systemen oder Entwicklungszugängen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich Bestandteil des individuellen Auftrags ist.

13. Drittanbieter, Lizenzen und technische Abhängigkeiten

Für die Leistung können externe Anbieter eingesetzt werden, etwa für Hosting, Domains, E-Mail-Versand, Terminsoftware, Datenbanken, Schnittstellen, Analyse, CMS, KI-Dienste oder Premium-Lizenzen. Drittanbieterkosten sind nur im Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Preise und technische Bedingungen externer Dienste liegen nicht vollständig im Einflussbereich von Digital Relax. Ändert ein Drittanbieter seinen Dienst oder fällt er aus, informiert Digital Relax den Kunden bei wesentlichen Auswirkungen und stimmt erforderliche kostenpflichtige Anpassungen vor deren Umsetzung ab.

14. SEO, wirtschaftlicher Erfolg und Barrierefreiheit

Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter messbarer Erfolg als geschuldete Leistung vereinbart ist, übernimmt Digital Relax keine Garantie für bestimmte Suchmaschinenpositionen, Besucherzahlen, Leads, Bewertungen, Buchungen, Conversion-Raten, Umsätze oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse. SEO-, Bewertungs- und Automationsmaßnahmen werden als vereinbarte Tätigkeiten beziehungsweise technische Leistungen erbracht.

Barrierefreiheitsanforderungen, bestimmte WCAG-Konformitätsstufen, Prüfberichte oder Zertifizierungen sind nur geschuldeter Leistungsumfang, wenn sie im individuellen Auftrag ausdrücklich festgelegt werden. Zwingende gesetzliche Anforderungen, die Digital Relax für die konkret geschuldete Leistung unmittelbar einzuhalten hat, bleiben unberührt.

Die rechtliche Beurteilung, ob und in welchem Umfang das Angebot oder Unternehmen des Kunden gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen – etwa nach dem BFSG – unterliegt, ist ohne gesonderte Beauftragung eines hierzu befugten fachkundigen Dritten nicht geschuldet. Digital Relax kann vereinbarte technische Maßnahmen zur Barrierefreiheit umsetzen.

15. Datenschutz, Auftragsverarbeitung und Vertraulichkeit

Jede Partei erfüllt die für sie geltenden datenschutzrechtlichen Pflichten. Verarbeitet Digital Relax personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden und liegt eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO vor, wird vor Beginn der betreffenden Verarbeitung ein AVV wirksam einbezogen.

Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte geschäftliche, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Zugangsdaten und Sicherheitsinformationen sind besonders geschützt zu behandeln.

16. Mängel, Support und Verfügbarkeit

Für Mängel der vereinbarten Projektleistung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit wirksam nichts Abweichendes vereinbart ist. Laufende Betreuung ist von einer Mängelbeseitigung am ursprünglichen Projektergebnis zu unterscheiden.

Reaktionszeiten, Erreichbarkeiten, Service-Level, Wiederherstellungszeiten oder bestimmte Supportkontingente sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

17. Haftung

Digital Relax haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Digital Relax.

18. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von Digital Relax Gerichtsstand.

Sollten einzelne Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil werden oder unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an ihre Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften. Änderungen und Ergänzungen sollen zur Nachweisbarkeit in Textform dokumentiert werden; der Vorrang individuell ausgehandelter Vereinbarungen bleibt unberührt.

Vorschau- und Nutzungsbedingungen von Digital Relax vollständig anzeigen

Fassung 2026-08-06-1

1. Zweck der Vorschau Die Vorschau dient ausschließlich der internen Prüfung und Bewertung eines von Digital Relax erstellten Website-Konzepts durch den benannten Empfänger.

2. Vertraulichkeit und Weitergabe Der Zugang und die Vorschau dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Digital Relax nicht öffentlich zugänglich gemacht oder an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.

Eine notwendige interne Weitergabe an tatsächlich an der Entscheidung beteiligte Personen darf nur erfolgen, wenn diese zuvor ebenfalls an die Bedingungen gebunden wurden oder einen eigenen Zugang erhalten.

3. Keine Nutzungsübertragung Durch die Bereitstellung und Betrachtung der Vorschau werden keine Nutzungsrechte an Design, Texten, Code, Bildern, Templates, Komponenten, Workflows oder sonstigen Inhalten übertragen.

Nutzungsrechte entstehen ausschließlich aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung, soweit dort nichts anderes vereinbart wurde.

4. Unzulässige Verwendung Ohne schriftliche Zustimmung nicht gestattet sind insbesondere Veröffentlichung, geschäftliche Nutzung, Weiterverkauf, Bereitstellung für eine andere Agentur oder einen anderen Entwickler zum Nachbau, unmittelbare Übernahme wesentlicher Texte, Designs, Grafiken oder Codebestandteile, Entfernung von Vorschauhinweisen oder Wasserzeichen sowie die Umgehung der Zugangsbeschränkung.

Nicht untersagt sind das bloße Betrachten, das technisch notwendige Laden im Browser und die ausdrücklich gestattete interne Prüfung.

5. Vorbestehende Systeme Vorbestehende Templates, Komponenten, Prozesse, Prompts, Automationskonzepte und interne Systeme verbleiben bei Digital Relax.

6. Laufzeit und Widerruf Digital Relax kann einen Preview-Zugang nach Ablauf der vereinbarten Prüfungsfrist, bei unbefugter Weitergabe oder aus Sicherheitsgründen deaktivieren.

Technischer Hinweis Die Zugangssperre, Personalisierung und Protokollierung erschweren unbefugten Zugriff und dokumentieren Zustimmungen. Screenshots, manuelle Abschriften oder eine Nachahmung können technisch nicht vollständig verhindert werden.